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   BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90   

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https://dejure.org/1991,1826
BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90 (https://dejure.org/1991,1826)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1991 - 9 AZR 365/90 (https://dejure.org/1991,1826)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1991 - 9 AZR 365/90 (https://dejure.org/1991,1826)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Unmöglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub auf Grund von Krankheit und Erziehungsurlaub - Einordnung der Suspendierung der Arbeitspflicht aufgrund des Beschäftigungsverbots

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Erziehungsurlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7 Abs. 4; BErzGG § 17 Abs. 2 und 3; MuSchG § 6 Abs. 1; Urlaubsabkommen für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie in Südwürtt.-Hohenz. vom 1.1.1979 §§ 2.3, 2.10 und 2.11
    Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 304
  • NZA 1992, 419
  • BB 1992, 360
  • BB 1992, 431
  • DB 1992, 584
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90
    Zwar kann in der Mitteilung eines Arbeitgebers in der Lohnabrechnung über die dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubstage ein bestätigendes Schuldanerkenntnis liegen, durch das dem Arbeitgeber verwehrt ist einzuwenden, er schulde den Urlaub in dieser Höhe nicht (BAGE 54, 242 = EzA § 7 BUrlG Nr. 55).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90
    Der Anspruch der Klägerin auf 29 Tage Urlaub im Jahre 1987 ist nach § 2.10, 2.11 UA zwar auf die ersten drei Monate des nächsten Kalenderjahres übertragen (BAGE 61, 355 = AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG Abgeltung), weil die Klägerin wegen ihrer Krankheit im Jahre 1987 aus persönlichen Gründen i.S. von § 2.10 UA gehindert war, Urlaub zu nehmen.
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von

    Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90
    Dies steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 1989 (- 8 AZR 253/88 - EzA § 17 BErzGG Nr. 2 = NZA 1990, 499), daß der Urlaubsanspruch während des Erziehungsurlaubs nicht verfallen könne, wenn die Arbeitnehmerin bei Antritt des Erziehungsurlaubs ihren gesamten Erholungsurlaub hätte nehmen können.
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90
    Zuzustimmen ist dem Landesarbeitsgericht auch darin, daß sich der Urlaubsanspruch nicht etwa nach § 2.3 UA in einen tariflichen Abgeltungsanspruch verwandelt hat (BAGE 61, 362 = AP Nr. 47 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    So wird der Urlaub vor dem ansonsten drohenden Verfall geschützt (BAGE 68, 304 = AP Nr. 2 zu § 17 BErzGG).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Sie geht daher als gesetzliche Sonderregelung der Verfallvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vor (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 304 = DB 1992, 584; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe und Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 17 BErzGG Rz 25; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Mai 1992, § 17 BErzGG Rz 13; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, MuSchG, 6. Aufl., § 17 BErzGG Rz 19).

    Es ist von der Beklagten nicht vorgetragen worden, daß die Klägerin aus einem anderen Grunde als dem des Erziehungsurlaubs gehindert war, Urlaub zu nehmen (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 1. Oktober 1991 - 9 AZR 365/90 - aaO).

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Dem Kläger stand zu Beginn seiner möglichen Arbeitsaufnahme am 18. März 1991 nur noch der von der Beklagten gewährte Urlaub in Höhe von acht Tagen zu, weil ihm bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März 1991 Urlaub nur noch in diesem Umfang gewährt werden konnte (BAGE 68, 304, 306 = AP Nr. 2 zu § 17 BErzGG , zu 2 der Gründe).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Er stand der Klägerin zu Beginn des Erziehungsurlaubs noch in vollem Umfang zu (vgl. BAGE 68, 304 = AP Nr. 2 zu § 17 BErzGG ).
  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 959/93

    Geltendmachung und Erlöschen eines tariflichen Urlaubsanspruchs - Ablehnung eines

    Der weitergehende Anspruch war erloschen (BAG Urteil vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BurlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAGE 68, 304 = AP Nr. 2 zu § 17 BErzGG).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2010 - 17 Sa 285/10

    Zeitausgleich für angesparte Unterrichtsstunden bei Einsatz des Lehrers außerhalb

    Die von dem beklagten Land angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 29.11.1979 - 2 Z 40.77 - E 59, 144 f. und vom 29.01.1992 - 2 B 5.92 - ZTR 1992, 215) und des BAG (vom 11.12.1991 - 5 AZR 63/91 - ZTR 1992, 209) stehen dem nicht entgegen.
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